Beruf & Vorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung

Endlich – die Schule ist geschafft, und Du startest in den Beruf. Oder Du hast Dein Studium beendet, und Dein neuer Arbeitgeber möchte, dass Du am besten heute schon anfängst?

Dein Arbeitgeber ist so zufrieden mit Deiner Leistung, dass er eine deutliche Gehaltserhöhung angekündigt hat? Oder man traut Dir richtig viel Verantwortung zu, und Du wirst befördert?

Mit dem Start in den Beruf oder der beruflichen Veränderung ist oft viel Verantwortung verbunden. Man arbeitet bekanntlich, um zu leben, wie es so schön heißt. Und oft ist damit dann auch die Verantwortung für Ehepartner/in und Kinder verbunden.
Was ist jetzt wichtig, um die Existenz abzusichern?

Hierzu erfährst Du mehr in der nachfolgenden Erläuterung !


Was ist die Berufsunfähigkeitsversicherung und warum ist sie so wichtig?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist das „Fundament“ Deiner Existenzabsicherung. Vielen ist die Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung (oder auch kurz „BU“) nicht bewusst. Wenn Du deinen Beruf zu 50 % oder mehr nicht mehr ausüben kannst, wird eine vereinbarte Rente gezahlt. Folgendes Bild verdeutlicht die Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wenn Du ein Haus baust und es anschließend schön einrichtest, wirst Du darauf achten, dass das Gebäude auf einem tragfähigen Fundament steht. Und natürlich wirst Du auch das Haus und Deinen Hausrat bestmöglich versichern – denn Du hast ja viel Geld investiert. Was aber tun, wenn das Fundament nachgibt, und das Haus einzustürzen droht?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist Dein „Fundament“. Sie schützt Deine Lebensplanung (Dein „Haus“) vor einem unerwarteten Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit. Wir neigen dazu, unsere liebgewonnenen Sachwerte wie Haus und Auto zu versichern. Aber würdest Du dein neues Auto ohne Vollkaskoversicherung für selbst verschuldetete Unfälle fahren ? Sicherlich nicht, insbesondere wenn Du für das Auto einen Kredit aufgenommen hast.

Was aber kann die Folge sein, wenn Du bei diesem Autounfall verletzt wirst ? Vielleicht kannst Du deinen Beruf dann nicht mehr ausüben? Wie wirst Du zukünftig diese Versicherung, das Benzin und die Werkstattrechnungen bezahlen, wenn Du deutlich weniger Einkommen hast? Es ist schön, wenn das kaputte Auto dann von der Versicherung bezahlt wird. Aber es kommt also auf die richtige Prioritätensetzung an – die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtiger.

Welche Absicherung ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung angemessen?

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherst Du deine Existenz. Es kommt nicht darauf an, ob Du Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Student bist - jeder kann berufsunfähig werden. Statistisch gesehen werden etwa 25 % der Menschen im Laufe ihres Erwerbslebens berufsunfähig. Manche betrifft es nur einen begrenzten Zeitraum, andere kehren nie wieder in ihren Beruf zurück.

Entscheidend ist: eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung versichert immer Deinen konkret ausgeübten Beruf. Sie sollte nicht auf die Möglichkeit verweisen, dass Du ja noch einen anderen (ggf. geringer qualifizierten und schlechter bezahlten) Beruf ausüben könntest. Wenn Du deinen Beruf zu 50 % oder mehr nicht mehr ausüben kannst, wird die vereinbarte Rente gezahlt. Es kommt nicht auf die Ursache an - eine Berufsunfähigkeit kann Folge einer Nervenkrankheit (zum Beispiel ein Burnout), einer Herz-Kreislauferkrankung (zum Beispiel ein Schlaganfall) oder auch einer Skeletterkrankung (zum Beispiel Arthrose oder ein Bandscheibenvorfall) sein. Wenn möglich, solltest Du 75 % - 80 % deines Nettoeinkommens absichern.

Was unterscheidet die private Berufsunfähigkeitsversicherung von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ?

Der wesentliche Unterschied ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung Dich auf die Ausübung aller anderen Berufe verweisen darf. Du kannst in Deinem erlernten Beruf als Schreiner aufgrund einer Arthrose nicht mehr arbeiten? Dann wird geprüft, ob Du den Beruf eines kaufmännischen Angestellten noch ausüben kannst. Auch die Tätigkeit im Sicherheitsbereich als Wachmann könnte zumutbar sein. Es kommt nicht darauf an, ob Du hierbei etwas weniger verdienst, ob Du die dafür erforderliche Ausbildung hast oder ob Deine Bewerbung überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Du weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird fällig, wenn Du noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kannst.

Welche Erwerbsminderungsrente zahlt die gesetzliche Rentenversicherung?

Ein Beispiel:

  • Dein Einkommen lag im Jahr 2019 im Durchschnitt aller Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung – das waren 3241 €
  • Wir nehmen an, dass Du 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wirst
  • Dein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente beträgt. 1121 €
  • Dein Anspruch auf halbe Erwerbsminderungsrente beträgt demzufolge 612 €
  • Ein Hinzuverdienst kann die Höhe der Rente reduzieren, weil er darauf angerechnet wird
  • Eine private Berufsunfähigkeitsrente wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Aussagekräftig ist auch die Höhe der durchschnittlich gezahlten Erwerbsminderungsrente in Deutschland: im Jahr 2018 waren dies 776 € monatlich.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei AXA?

Der monatliche Beitrag ist abhängig von Deinem Eintrittsalter, Deinem Beruf und der Höhe der Rente. Möglich Vorerkrankungen können den Beitrag erhöhen. Hier unverbindlich und zur Orientierung die Monatsbeiträge bei einer versicherten Rente 1500 € monatlich für einige ausgewählte Berufsgruppen:

Beispiel:

Steuerberater:

54,27 €

KFZ-Mechatroniker/ in:

92,43 €

Kauffrau im Außenhandel:

60,54 €


Altersvorsorge

Für die Rente vorsorgen – wann muss ich damit beginnen? Du bist erst ins Berufsleben gestartet, und hast noch viel Zeit? Du hast den ersten Karrieresprung hinter Dir, aber jetzt möchtest Du dich erstmal um die Familie kümmern?

Wenn Du diese Gedanken kennst und dich jetzt „ertappt“ fühlst, dann solltest Du dir die nachfolgenden Erläuterungen in Ruhe durchlesen – denn die Zeit vergeht meist eben doch wie im Flug. Und wenn Du im Alter nicht von der niedrigen gesetzlichen Rente überrascht werden möchtest, musst Du früh die Entscheidung zur Vorsorge treffen.

Was bedeutet Altersvorsorge?

„Die Rente ist sicher“ – ein Zitat unsers ehemaligen Arbeitsministers Norbert Blüm. Das stimmt wohl – die Frage ist nur: Wie viel Rente bekomme ich? Wie lange „muss“ oder „darf“ ich mit der Rente leben? Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wurden im Laufe der Jahre immer wieder durch Reformen eingeschränkt.

Im dritten Lebensabschnitt haben wir hoffentlich viel Zeit, uns den schönen Dingen des Lebens zu widmen. Aber Freizeit kostet bekanntlich auch Geld. Je früher Du für das Alter vorsorgst, umso geringer ist der monatliche Aufwand – weil Du ja über einen deutlich längeren Zeitraum sparst. Dies erhöht die Rentenzahlung viel deutlicher als der Zins, den Du für dein Erspartes erhältst. Hier ein Beispiel:

Eine Einzelhandelskauffrau entscheidet sich, direkt nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung etwas für die Rente zu tun. Sie möchte monatlich 150 € sparen. Bei einer angenommenen Verzinsung von 4 % erhält Sie damit bei Erreichen des 67. Lebensjahres bei AXA eine Rente von 519 €.
Ihr Azubi – Kollegin möchte lieber noch etwas warten, schließlich ist sie ja noch jung und hat noch genügend Zeit. Acht Jahre später entschließt sie sich, zu heiraten. Als Sie 30 Jahre alt ist, bekommt die glückliche Familie zum zweiten Mal Nachwuchs. In dieser Zeit ist der finanzielle Aufwand für den Familienunterhalt sehr hoch. Als Sie 35 Jahre alt ist, entschließt Sie sich nun endlich für das Alter vorzusorgen. Ihre Rente bei AXA beträgt – ebenfalls bei einer angenommenen Verzinsung von 4% - 259 € monatlich. Das ist also fast die Hälfte dessen, was Ihre Kollegin erhalten wird.
An diesem Beispiel wird deutlich, auch bezüglich der Altersvorsorge gilt: Zeit ist Geld!

Was unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung von der privaten Altersvorsorge?

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert mit einem Umlagesystem. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt: die Beiträge, welche heute von Deinem Bruttoeinkommen einbehalten werden, erhalten unsere Ruheständler morgen als Rente. Die Höhe der Rente wird jährlich neu festgelegt, ebenso wie der Beitragssatz. Die private Altersvorsorge hingegen baust Du zusätzlich auf, indem Du meist mit monatlichem Beitrag ein Kapital ansparst. Bei einer privaten Rentenversicherung wird von diesem Betrag bei Eintritt des Ruhestandes eine lebenslange Rente bezahlt.

Die Höhe der Rente wird bei Vertragsabschluss ermittelt, und kann sich aber bei längerer Laufzeit auch verändern.
Eines steht fest: Mit der gesetzlichen Rente wird man im Ruhestand nur schwer auskommen. Um den gewohnten Lebensstandard halten zu können ist private Vorsorge heute unverzichtbar.

Wie hoch ist die gesetzliche Rente? 

Im Jahr 2019 lag die durchschnittliche Rente nach 35 Beitragsjahren bei 1219 €. Dieser Betrag muss allerdings noch versteuert werden.

Wie kann man private Altersvorsorge betreiben? Welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge gibt es?

Private Altersvorsorge lässt sich in drei Bereiche aufteilen. Man spricht vom sogenannten „3-Schichten-Modell der Altersversorgung. Dies gilt seit einer Rentenreform ab dem Jahr 2005:

  • Schicht 1 – die sogenannte Basisversorgung. Sie schließt die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die Beamtenversorgung und die Basisrente oder Rürup-Rente in der privaten Altersversorgung ein. Allen ist gemeinsam, dass die Rentenansprüche nicht kapitalisierbar, verpfänd- oder verleihbar sind und eine lebenslange Rente zwingendvorsehen.
  • Schicht 2 – die betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente
  • Schicht 3 – private kapitalgedeckte Altersvorsorge

Wesentliche Unterschiede bei den einzelnen Schichten gibt es vor allem auch bei der steuerlichen Behandlung. Auf die wichtigsten Punkte gehen wir nachfolgend ein.

Schicht 1: Was ist die Basisrente (oder sogenannte „Rürup-Rente)?

Die Basisrente oder auch „Rürup-Rente“ in der privaten Altersversorgung ist nach dem ehemaligen Berater der Bundesregierung Bert Rürup benannt. Er war im Rahmen der Rentenreform in den Jahren 2004 / 2005 unterstützend tätig. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt hatte. Kurz genannt wurden mit der Rentenreform und dem daraus resultierenden Alterseinkünftegesetz folgende Änderungen beschlossen:

  • die Kapitalerträge aus einer privat abgeschlossenen Lebensversicherung müssen versteuert werden (bis 2004 abgeschlossene Verträge bleiben steuerfrei!)
  • seit 2005 muss die gesetzliche Rente versteuert werden. Zu Beginn war ein Anteil von 50 % zu versteuern. Der Anteil wird Jahr für Jahr in kleinen Schritten erhöht. Ab dem Renteneintritt im Jahr 2040 muss die gesamte gesetzliche Rente versteuert werden
  • die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Basis-Rente sind dafür innerhalb gewisser Grenzen steuerlich absetzbar

Die Basisrente ist in einigen Punkten der gesetzlichen Rentenversicherung sehr ähnlich. Auch die Beiträge zur Basis-Rente können steuerlich abgesetzt werden. Für 2019 können 88 Prozent der Einzahlungen abgesetzt werden, maximal bis zu einer Bemessungsgrenze von 24.305 € (gilt inkl. der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für Verheiratete gilt die doppelte Bemessungsgrenze, also 46.305 €).

2019 konnten somit 21.388 € steuerlich geltend gemacht werden. Diese Alternative kann für Dich besonders interessant sein, wenn Du selbständig oder freiberuflich tätig bist. Denn es sind auch Einmalzahlungen in größerem Umfang möglich. Allerdings kannst Du zugunsten der steuerlichen Förderung nicht über das Kapital verfügen, den Vertrag beleihen oder verpfänden. Die Rentenzahlung kann frühestens zum 62. Lebensjahr erfolgen – und im Todesfall können nur Ehepartner oder Kinder bezugsberechtigt sein.

Schicht 2: Was ist die betriebliche Altersversorgung? Wie funktioniert betriebliche Altersversorgung?

Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Zunächst unterscheidet man danach, ob Du als Arbeitnehmer den Beitrag selbst aufwendest – das nennt man dann Entgeltumwandlung – oder ob dein Arbeitgeber freiwillig als Zusatzleistung zu Deiner Altersversorgung und über Deinen eigentlichen Lohn hinaus einen Beitrag leistet.

Grundsätzlich gilt: jeder Arbeitnehmer hat das Recht, eine betriebliche Altersversorgung mit Entnahme aus dem Bruttoeinkommen über den Arbeitgeber abzuschließen. Der Arbeitgeber darf allerdings entscheiden, welche Anbieter und welchen Durchführungsweg er zulässt.
Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

  • Bei einer Pensionszusage z. B. sichert der Arbeitgeber über eine Versorgungszusage eine bestimmte Betriebsrente zu und muss selbst entscheiden und dafür sorgen, dass er diese Rente auch bezahlen kann, wenn Du in den Ruhestand gehst.
  • Bei einer Unterstützungskasse wird der Arbeitgeber Mitglied und somit auch Träger dieser Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse selbst schließt eine Rentenversicherung zu Deinen Gunsten ab, welche dann an Dich verpfändet wird.
  • Bei der Direktversicherung wird der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer und wird eine Rentenversicherung mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht zu Deinen Gunsten abschließen.
  • Dann gibt es noch den Pensionsfonds und die Pensionskassen.

Die Direktversicherung ist heute aber der häufigste Durchführungsweg, daher wollen wir hier nur diesen Durchführungsweg näher erläutern.
Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 gilt, dass Beiträge bis zu 8 % des Bruttoeinkommens steuerfrei eingezahlt werden können. Bis zu 4 % des Einkommens können steuer- und auch sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Für diesen Teil müssen dein Arbeitgeber und Du also auch keine Renten- und Krankenversicherung bezahlen.

Der Maximalbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. 2020 sind dies 552 € monatlich. Steuer – und zusätzlich sozialversicherungsfrei können demnach 226 € monatlich umgewandelt werden.

Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 wurde der Arbeitgeber dazu verpflichtet, deine monatliche Entgeltumwandlung mit 15 % des Beitrages zu bezuschussen. Wenn Du als 100 € im Monat sparst, muss der Arbeitgeber 15 € hinzugeben. Dies gilt ab dem Jahr 2022 auch für bereits bestehende Verträge! Der wesentliche Vorteil der betrieblichen Altersversorgung ist, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen bezahlt werden. Die Reduzierung Deines Nettoeinkommens ist also deutlich geringer. Um das zu verdeutlichen hier ein unverbindliches Berechnungsbeispiel mit folgenden Annahmen:

  • Du bist heute 30 Jahre alt, nicht verheiratet und somit in der Steuerklasse 1. Du arbeitest in Hessen, zahlst Kirchensteuer und erhältst ein monatliches Bruttoeinkommen von 3200 €. Netto bekommst Du damit 2035 €.
  • Du wandelst monatlich 150 € in eine Direktversicherung um. Die Rente soll mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres ausgezahlt werden.
  • der Arbeitgeber muss den monatlichen Betrag mit 22,50 € bezuschussen. So kommt ein Sparbeitrag von 172,50 € zustande
  • es ergibt sich ein Nettoeinkommen von 1959,88 € nach Einrichtung der Direktversicherung und somit ein Nettoaufwand von nur 76,06 €. Durch die Steuerersparnis halbiert sich also der Sparbeitrag.

Bei AXA ergibt sich daraus – bei einer angenommenen Verzinsung von 4 % - eine monatliche Rente von 381 €. Diese Rente muss dann versteuert werden und es muss auch Krankenversicherungsbeitrag dafür gezahlt werden. Allerdings hast Du dafür in der Ansparzeit auch keine Steuer und Sozialversicherungbeiträge gezahlt.

Mit den Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung kann man gut abgesichert in die Zukunft blicken! Es kommt aber darauf an, früh damit anzufangen!


Was ist die Riester-Rente? Wie funktioniert die Riester-Rente?

Mit der Rentenreform im Jahr 2001 wurde die Höhe der künftigen Altersrente deutlich abgesenkt. Als Ausgleich hat man eine staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt, die sogenannte „Riester-Rente“. Sie ist benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester. Kurz zusammengefasst lässt sich sagen: wenn Du diese Möglichkeit der staatlich geförderten Vorsorge nicht nutzt, nimmst Du die Einbußen der Rentenabsenkung 2001 in Kauf – aber ohne die staatliche Förderung als Ausgleich dafür iin Anspruch zu nehmen. Die steuerliche Förderung erhalten Angestellte und Arbeitnehmer sowie Beamte. Bei Kündigung muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Selbständige gehören leider nicht zum geförderten Personenkreis. Hier ist die zuvor schon erwähnte Basis-Rente eine gute Alternative.

Die Riester-Förderung kann in unterschiedlicher Form beantragt werden. Sie kann über eine Rentenversicherung in Anspruch genommen werden, aber auch über einen Bausparvertrag („Wohn-Riester“) sowie über einen Fondssparplan. Der Übersichtlichkeit halber stellen wir die staatliche Förderung nachfolgend am Beispiel der Riester – Rente vor.

Warum ist die Riester-Rente nicht schlecht, sondern besser als Ihr Ruf? Welche staatliche Förderung erhältst Du mit der Riester-Rente?

Leider wird über die Riester-Rente in verschiedenen Medien oft kritisch berichtet. Vor allem bezüglich der Kosten für die Vertragsführung herrscht überwiegend ein negatives Meinungsbild. Doch jede Medaille hat bekanntlich zwei Seiten: Aus Verbrauchersicht darfst Du sicherlich nicht die erheblichen staatlichen Zuschüsse außer Acht lassen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Fakten:

  • Du erhältst eine Grundzulage von 175 € pro Jahr
  • Je kindergeldberechtigtem Kind gibt es eine Zulage von 300 € pro Jahr (vor 2008 geborene Kinder erhalten eine Zulage von 185 € pro Jahr)
  • Du musst dafür 4 % deines Vorjahresbruttoeinkommens sparen (die Zulagen vom Sparbeitrag wieder abgezogen – das ergibt dann Deinen „Mindesteigenbeitrag)
  • Den Beitrag kannst Du auch steuerlich absetzen, wobei die Zulagen mit dem Steuervorteil verrechnet werden. Maximal ist ein Betrag von 2100 € absetzbar
  • Die Auszahlung muss versteuert werden

Welchen Beitrag muss ich für eine Riester-Rente bei AXA aufwenden?

Hier ein Beispiel:

  • Du bist verheiratet, hast 2 Kinder und verdienst 3200 € Brutto im Monat. Du bekommst noch ein 13. Gehalt. Dein Steuersatz liegt bei ca. 22 %
  • Dein Mindesteigenbeitrag liegt bei 4% des Bruttoeinkommens und damit bei 1612 € im Jahr (3200 € mal 13, davon 4 %)
  • Du erhältst eine Zulage von 774 € im Jahr (jeweils 300 € für die Kinder und 174 € für Dich)
  • Die Zulage wird vom Mindesteigenbeitrag wieder abgezogen – das ergibt einen Sparbeitrag von 838 € im Jahr oder 69,83 € im Monat
  • Ein Steuervorteil ergibt sich nicht mehr, da der Anteil der Zulagen bei 48 % des Sparbeitrages liegt und damit deutlich höher ist.

Fazit: die staatliche Förderung kann man durchaus auch als „stattliche Förderung“ bezeichnen – und sie lässt den möglichen Nachteil höherer Vertragskosten in den Hintergrund treten.


Schicht 3: Die private Altersversorgung

Hierzu zählt man die „klassische“ Rentenversicherung, welche Du privat abschließt und aus deinem Nettoeinkommen ansparst. Die steuerlichen Vorteile sind begrenzt, aber dafür muss die Rente auch nur in geringem Umfang versteuert werden.

Die wichtigsten Fakten erläutern wir hier:

  • eine private Rentenversicherung kann im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen nur noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie vor 2004 begonnen hat. Es gibt aber Obergrenzen, die manchmal auch schon durch die Beiträge für die Krankenversicherung ausgeschöpft sind (weil die Krankenversicherung auch zu den Vorsorgeaufwendungen zählt)
  • ab 2005 abgeschlossene Verträge können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Die Erträge (Differenz aus Einzahlungen und Auszahlungsbetrag) muss versteuert werden. Wenn die Auszahlung erst mit dem 62. Lebensjahr erfolgt (für Verträge mit Beginn vor 2012 gilt das 60. Lebensjahr, muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden (sogenanntes „Halbeinkünfteverfahren“)
  • wenn Du dich für eine lebenslange Rente entscheidest, muss nur der sogenannte „Ertragsanteil“ versteuert werden. Dieser ist abhängig vom Alter bei Beginn der Rente. So muss bei Beginn mit dem 62. Lebensjahr nur ein Ertragsanteil von 21 % der Rente versteuert werden. Im Vergleich dazu unterliegt die gesetzliche oder betriebliche Rente der vollen Versteuerung

Fazit: Auch wenn die Beiträge nicht mehr steuerlich absetzbar sind, wird die private Rentenversicherung im Vergleich mit anderen Formen der Geldanlage bei richtiger Gestaltung immer noch steuerlich begünstigt.

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